Am 20. Dezember 2024 haben sich sowohl der Stände- als auch der Nationalrat für ein Ende der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Beide Räte haben in der Schlussabstimmung der Vorlage zum Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt und sich dafür ausgesprochen, die Besteuerung der fiktiven «Eigenmiete» für selbstgenutztes Wohneigentum und damit die über 100-jährige Belastung der Wohneigentümer zu beenden.
Die beiden Räte beschlossen zudem, das Inkrafttreten der Abschaffung der Besteuerung der «Eigenmiete» an den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zu koppeln. Hierbei handelt es sich um eine Verfassungsänderung, mit der die Kantone berechtigt werden, Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zu erheben. Diese Verfassungsänderung untersteht einer obligatorischen Volksabstimmung.
Die verabschiedete Vorlage der beiden Räte gemäss Schlussabstimmung vom 20. Dezember 2024 sieht die folgenden Eckpunkte vor:
Hier finden Sie den offiziellen Schlussabstimmungstexte der definitiven Vorlagen
16. Dezember 2024: Der HEV Schweiz spricht sich klar dafür aus, die Besteuerung des Eigenmietwerts beim selbstgenutzten Wohneigentum abzuschaffen und damit das selbstgenutzte Eigentum zu stärken. Zurzeit befinden wir uns in einer heissen Phase, die Vorlage wird voraussichtlich am Freitag, 20. Dezember 2024, in die Schlussabstimmungen beider Räte kommen. Der HEV Schweiz hat gegenüber den bürgerlichen Parlamentariern erneut und deutlich seine Unterstützung für eine Vorlage kommuniziert, um den Weg für eine Lösung bei der «Eigenmiete» freizumachen.