Die Liegenschaftensteuer im Thurgau bedeutet, dass Wohneigentum wegen der Vermögenssteuer ungerechtfertigt doppelt besteuert wird. Das findet auch die Mehrheit des Grossen Rats, welcher der Abschaffung in seiner Sitzung vom 14. August 2024 klar zugestimmt hat. Sie soll 2029 in Kraft treten.
In der gleichen Sitzung hat ein Teil des Grossen Rats ein Behördenreferendum lanciert. Das heisst, dass die Thurgauer Bevölkerung abschliessend über die Abschaffung der Liegenschaftensteuer entscheiden wird – voraussichtlich im November 2024 oder Februar 2025. Der HEV Thurgau macht sich seit Jahren dafür stark, die Steuer-Ungerechtigkeit abzuschaffen. Unterstützen Sie den HEV Thurgau mit Ihrer Stimme und als Mitglied! Warum?
Nur Minderheit der Kantone besteuert noch doppelt
Der Thurgau gehört zur Minderheit jener Kantone, die Liegenschaften doppelt besteuern: mit der Vermögenssteuer und der Liegenschaftensteuer. Ausser dem Thurgau erhebt nur Genf eine kantonale Liegenschaftensteuer auf allen Liegenschaften. Zwei Kantone kennen eine obligatorische Gemeindesteuer (SG, JU), vier Kantone eine fakultative Gemeindesteuer (BE, FR, AI, GR) und vier Kantone Mischformen (TI, VD, VS, NE). Die Mehrheit der Kantone kannte nie eine Liegenschaftensteuer oder hat sie bereits abgeschafft.
Die Zeit ist reif für die Abschaffung
HEV Thurgau-Präsident Stefan Mühlemann sieht jetzt den Zeitpunkt gekommen, die ungerechte Liegenschaftensteuer endlich abzuschaffen: Konkret habe der HEV Thurgau in Person von Vizepräsident Pascal Schmid, einstiger Kantons- und heutiger Nationalrat, im Grossen Rat schon 2021 der Forderung nach Abschaffung der Liegenschaftensteuer zum Durchbruch verholfen. Allerdings bedauert Mühlemann, dass die Regierung plötzlich ins Nein-Lager wechselte, obwohl sie die Abschaffung zunächst als «inhaltlich überzeugend» beurteilt hatte.
Er sei nun zufrieden, dass der Grosse Rat der Abschaffung klar zugestimmt habe. Unter Rücksichtnahme auf die finanzpolitischen Bedenken des Regierungsrates sei der Umsetzungszeitpunkt sogar extra auf den 1. Januar 2029 festgelegt worden. Weil nach dem Entscheid das Behördenreferendum ergriffen worden ist, wird die Thurgauer Bevölkerung in den nächsten Monaten an der Urne abschliessend über die Abschaffung befinden können.
Grundeigentümer und Mieter würden entlastet
Mit der Abschaffung der Liegenschaftensteuer würden alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von einer ungerechtfertigten Doppelbelastung befreit. Entlastet werden aber nicht nur sie, sondern indirekt auch alle Mieterinnen und Mieter. Zugleich wird ein Standortnachteil beseitigt und die Harmonisierung gefördert. Staatliche Leistungen für die Erschliessung, für Handänderungen und für Beurkundungen werden weiterhin mit Gebühren und Gemengesteuern abgegolten, die keineswegs nur kostendeckend sind, sondern hohe Erträge abwerfen.